Interessengebiete
Verkehrsrecht
Auf diesem Rechtsgebiet mache ich Ihre Ansprüche auf Schadenersatz aus Verkehrsunfällen gegenüber KFZ-Haftpflichtversicherern geltend. Die Erstattung der Reparaturkosten, Abrechnung des Schadens auf Totalschadenbasis, Nutzungsausfall, Wertminderung und Schmerzensgeld seien hier nur beispielhaft genannt. Auch die Geltendmachung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen in Deutschland mit einem ausländischen KFZ sowie Schadenersatz für Unfälle im europäischen Ausland umfassen meine Arbeit.
Versicherungsrecht
Meine Arbeit besteht in der rechtlichen Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen. Dabei führe ich Korrespondenz mit den Versicherungsgesellschaften, etwa Lebens-, Unfall-, Rechtsschutz oder Hafptflichtversicherern. Egal ob Ihre eigene Versicherung die Deckung versagt, Ihren Fall nur schleppend bearbeitet bzw. die Zahlung vollständig verweigert oder ob Sie Schwierigkeiten mit einem Drittversicherer haben. Ich kümmere mich um Ihre rechtlichen Belange.
Arbeitsrecht
Mein Tätigkeit auf diesem Gebiet umfasst die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem indivíduellen oder kollektiven Arbeitrecht. Beispielsweise prüfe ich Arbeitsverträge, berate Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub und Sozialleistungen etc. Gegebenenfalls begleite ich Sie auch bei Gleichbehandlungsfragen oder Mobbing. Bitte beachten Sie, dass ich für Sie auf diesem Gebiet nur außergerichtlich und im Sinne einer einvernehmlichen Einigung mit Ihrem Arbeitgeber für Sie tätig sein kann.
Inkasso und Forderungsmanagement
Im diesem Bereich liegt der Schwerpunkt meiner Arbeit zunächst in der Prüfung und ggf. außergerichtlichen Geltendmachung von Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern. Darüber hinaus berate ich Sie auch dahingehend, ob es Sinn macht, die Forderung gerichtlich einzuklagen bzw. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Auch bei der Abwehr unberechtigter Zahlungsansprüche bin ich behilflich.
Rund ums Kranken-und Pflegerecht
Versagung von Leistungen durch die Krankenversicherung, falsche Einstufung in der Pflegeversicherung sind hier nur bespielhaft genannt. Auf diesem Rechtsgebiet bin ich Ihnen bei Beschwerden und Widersprüchen behilflich und berate Sie bei der Abfassung der genannten Verfügungen.